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Die Moral der Strafe
Verantwortung und Schuld
Wie muss die Moral der Strafe aussehen, wo ein Gott nicht mehr für sie verantwortlich ist?
Ganz einfach. Gesetze brauchten keine nähere Begründung, wenn man vorgab, dass Gott sie machte. Aber, aus der Wildheit der Entscheidungsanarchie entwachsen, sind Gesetze (Gesetzgeber) den Menschen verantwortlich, und Menschen stellen kritische Fragen.
Gesetze müssen Sinn machen. Und dieser Sinn, die Rechtfertigung ihrer Existenz, ist ihre Moral.
Gesetze müssen zum Schutz der Gemeinschaft sein.
Zur Durchsetzung dieser Gesetze müssen Strafandrohungen sein - und Strafen, damit die Androhungen auch ernst genommen werden.
Wer stellt das richtige Strafmaß her?
Auf welcher Basis müssen sie gehandelt werden?
Es sind die Basen der
- gesellschaftlichen Verantwortung (zum Schutz der Bürger) und der
- individuellen Schuld.
Schuldig ist der, der in seiner eigenen Ermessensentscheidung, bei vollem Bewusstsein seiner Unrechtshandlung gegen ein Gesetz verstößt.
Besondere Lebensumstände, erlittene Nachteile, traumatische Störungen, soziale Spannungen, materielle Nöte usw. führen jedoch eher in die Kriminalität, sodass die Täter weniger schuldig sind als die Täter, die ähnliche benachteiligende Milieuhintergründe nicht haben und trotzdem eine ähnlich schwerwiegende Straftat begehen.
So ist der Basissatz, nach dem der moderne Gesetzgeber persönliche Schuld als Maßstab der Bestrafung bemisst.
Was aber, wenn diese Schulderkenntnis nach veränderten Erkenntnisständen vielleicht einmal nicht mehr haltbar sein sollte? Was ist, wenn wir immer mehr erkennen, dass unsere Handlungen, wie auch die kriminellen Handlungen, so übermächtig von den Determinanten des Unbewussten und der gesellschaftlichen Umwelt bestimmt sind, dass die Existenz jeglicher "persönlicher Handlungsfreiheit" sich als Illusion heraus stellen sollte? Was spricht schon allen Ernstes gegen die Determiniertheit der Dinge in einer zeit- und raumrelevanten Existenz?1)
Dann schwände die Kategorie "Schuld".
Die Schuldphilosophie hat keine Bedeutung, wenn wir strikt deterministisch denken.
Was würde den Staat dann berechtigen, zu strafen? Nichts?
Das Recht hat für ein funktionierendes Gemeinwesen zu sorgen, und dazu gehört es auch, seine Bürger so zu briefen, dass sie wissen, was sie tun dürfen und was nicht. Das Gemeinwesen hat die Pflicht, in seine Bürger die Ursachen für seine Unbescholtenheit zu legen!
Wer sich trotzdem an die Rechte vergeht, hat zwar nach dem Determinismus keine Schuld, muss aber trotzdem bestraft werden, weil das Rechtswesen dem Bürger die wirkungsvolle Einlegung der Ursächlichkeit seiner Unbescholtenheit schuldet! Die Philosophie der Schuld (als Maßstab für Strafe) muss sich zu einer Philosophie der Abschreckung wenden!
Angemessene Strafen müssen ausgesprochen werden, damit der Schutz der potenziellen Opfer gewährleistet ist. Denn der ist der Hauptgrund, warum Gesetze geschaffen werden. Nicht um zu strafen, sondern um zu schützen. Strafen dienen dem Schutz.
Der Menschenschutz inklusive ihrem Recht auf Eigentum ist der Sinn der Justiz.
Darum muss der Opferschutz auch vor dem Täterschutz stehen.
Psychiatrische Gutachten und günstige Entwicklungsprognosen dürfen nicht fifty-fifty gegen ein potenzielles Opferrisiko abgewägt werden, der Schutz potenzieller Opfer hat so gut wie sicher zu sein!
Zwar gilt das Recht: "In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten!" Justizirrtümer müssen so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Aber dieses Recht darf z.B. bei zweifelhafter Integrationsprognose nicht mit der Pflicht zum Opferschutz kollidieren. Der hat Priorität!
Beispiel: Dem mehrfach straffällig gewordenen Triebtäter wird nach eingehender Therapie eine eigentlich auf tönernden Füßen stehendes positives Gutachten der Heilung ausgestellt. Es muss gelten: Wenn Gutachten nicht überzeugend eine Heilung bestätigen können, dann hat der Täter eben Pech gehabt!
Gemäß der Verantwortung unserer Gesellschaft für alle seine Bürger muss die Schutzfunktion der Gesetze über dem Rechtsschutz des einzelnen Täters stehen. Wir wollen (nach Möglichkeit) nicht hinterher sagen müssen: "Dann hat das Opfer eben Pech gehabt!"
Und in dieser Pflicht der Verantwortung vor der Gesellschaft hat auch der durch persönliche Schicksale benachteiligte mögliche Täter zu stehen!
Beispiele:
Der Triebgestörte hat seine Triebstörungen anzuzeigen!
Oder wer mit der Kindererziehung überfordert ist, hat es anzuzeigen.
Diese Kraft kann die Gesellschaft von jedem abverlangen. Wer sich zum Nachteil der Gesellschaft, zum Nachteil seiner Bürger, verhält - oder ein Verhalten zeigt, das sich nach allen Erfahrungswerten mit einer ziemlichen Wahrscheinlichkeit nachteilig auswirken wird, der muss entsprechend behandelt werden: therapeutisch oder mit Strafvollzug. Bis zur Sicherheitsverwahrung. Das Ziel soll nicht die "Sühne der Schuld", sondern mehr Gesellschaftsverträglichkeit sein. Es ist zu prüfen, ob sie durch Persönlichkeitsveränderung des Täters oder nur durch seine Trennung von der freien Gesellschaft hergestellt werden kann.
All die Rehabilitierungsmaßnahmen sind schön und gut und richtig. Wenn sie nur funktionieren würden. Sie sind wie das schlechte Gewissen der Gesellschaft, Mit"schuld" an den Abwegen der kriminell Gewordenen zu haben, was zum guten Teil auch stimmt, bzw. stimmen kann.
Der Mensch ist ein zoon politikon (Aristoteles), und Verbrechen sind fast nie genetisch determiniert.
Und wenn doch, wie das bei Triebtätern (möglicherweise/teilweise) der Fall ist - oder sein kann, hat die Gemeinschaft in ihrem Umfeld genügend Aufmerksamkeit aufzubringen, Verhaltensauffälligkeiten zu bemerken, ggf. zu melden.
Vertrauliche Gespräche mit dem Auffälligen, die sein Respektbedürfnis nicht verletzen, sind leider nicht gängige Praxis, aber sie wären angebracht!
Umsicht und Aufmerksamkeit, angemessene Handlung, sind sinnvolle Charaktereigenschaften, die man (auch) zu Präventionen gegen das Verbrechen braucht.
Wenn wir aber vor der Zwickmühle stehen, uns für den Opferschutz oder die Täterhilfe zu entscheiden, dann hat die Entscheidung Opferschutz zu heißen!
Das ist eine abstrakte Grundsatzentscheidung, die die konkreten Gesetzgebungen und Maßnahmen sicher nicht einfacher macht. Hier geht es nur um die Basisausrichtungen.
Gesellschaftliche Schuld und Prävention
Wir müssen es sehen: Viele Kriminelle sind für die Gesellschaft versaut, und sie bleiben es auch mit der Erkenntnis, dass die Gesellschaft in dem einen oder anderen Fall, oder in den meisten Fällen, durch die überall herrschende Erziehungsanarchie ein gewaltiges Maß an Mit"schuld" - oder Mitgemachthaben -daran trägt:
Es gibt immer noch keine allgemeinen Erziehungsunterricht, offensichtlich unfähigen, selber gestörten Eltern wird die Erziehungsgewalt überlassen, weil sie ja auch die biologischen Eltern sind. Das Elternrecht auf Erziehung hängt oft höher als das Kinderrecht auf Glück. Da wirkt das 4. Gebot noch schmerzhaft nach.
Kinder wachsen in Milieus auf, die die Integration in die Rechtsgesellschaft sehr vermissen lassen. Eine hohe Kriminalitätsrate der nachwachsenden Generationen ist schon vorgezeichnet. Dagegen getan wird nichts.
Die Strafen - auch unter der Priorität des Opferschutzes sind - so gesehen - nicht zu 100 % gerecht, oder überhaupt nicht "gerecht". Aber die Strafsprechung unter der Priorität des Täterrechts, zum Nachteil der potenziellen Opfer, gewiss ebenso nicht!
Das richtige Strafmaß, das gerechte Strafmaß, gerecht in Richtung der potenziellen Opfer und in Richtung des/der Täter oder potenziellen Täter ist oft nicht zu finden, oft eine Wunschvorstellung, eine Illusion.
Das richtige Strafmaß orientiert sich nicht in erster Linie an der gerechten Schuldabgeltung.
Die Ausrichtung ist viel nahe liegender: Sie dient, wie gesagt, als Abschreckung dem gesellschaftlichen Schutz.
Strafe ist eine doppelte Erziehungsmaßnahme: Gegen den Täter soll sie die Wirkung haben, das ja nie wieder zu tun, und gegen die in den Startlöchern befindlichen Nachfolgetäter, es bitteschön nicht auch zu tun.
Die Gesellschaft kann ihre Mitschuld - oder besser - ihre Mittäterschaft - an der Kriminalität der Täter nicht ihnen selber abgelten; und das hat sie auch nicht anzustrengen, wenn das nicht mehr geht.
Aber in Vorbeugungsmaßnahmen zu investieren, damit es den Heranwachsenden und den nachfolgenden Generationen besser geht, das ist ihre moralische Pflicht.
Wir haben gemäß unserer Kenntnisse über die Kriminalitätsursachen zu handeln. Und nicht an festgegossene Rechts-Kategorien wie die der "Schuld", wenn sie immer weniger zu halten sind. Kategorien, die ihre Festgegossenheit auch dem Umstand zu verdanken haben, dass sie zu religiösen Kategorien geworden sind... Nach dem Motto: Der Mensch ist schuldig, und er ist es einzeln vor Gott - weil er sich ja auch einzeln durch seinen Glauben von ihr befreien kann...
Woher kommt die Fokussierung unseres Interesses auf den Täter, vom Opfer weg?
Sie liegt in der Fokussierung auf die SCHULD. Und die Schuldsprechung. Weil wir in der Schuldsprechung keine Fehler machen wollen? Nein, weil wir von der kollektiven Schuld und Verantwortung ablenken wollen! Der Buhmann muss schnell gefunden sein! Darin liegt unser Volkswunsch. Und der "Rest" - die Tat, das Verbrechen - wird gerne als "Schicksal" abgetan... Diese Handlungsstränge verdanken wir der religiösen und philosophischen Individualisierung der "Schuld"!
Die Gegenwart können wir ad hoc nicht besser machen. Aber für unsere Zukunft können wir es besser tun!
Und die Zukunft fängt heute an. Wir könne schon jetzt kollektive Sorge für die Erziehung unserer Kinder tragen und nach besserer Erkenntnis das Richtige tun.
Jeder von uns könnte, mit Respekt vor allen Mitmenschen, mit Umsicht uns Aufmerksamkeit Sorge für die Bruchstellen unserer Gesellschaft tragen, an deren Rändern die potenziellen Opfer stehen, zu denen wir jederzeit auch selber gehören können.
Vor verkniffenen Überreaktionen sei aber ausdrücklich gewarnt. (Auch ein neues Sozialverhalten der Empathie ist nicht so einfach gelernt.)
Aus unseren Fehlern haben wir die positiven Konsequenzen zu ziehen, nur das kann uns von ihren bösen Folgen befreien.
Das gilt für uns alle. Für die Täter und die, die zugeschaut haben, dass welche aus ihnen werden.
Wir Menschen haben Fehler. Und die Fehler der straffälligen Täter sind weitgehend nich nur individueller Natur. Wir sind zoon politikons. Wir sind einander verwoben. Wer mit dem Zeigefinger tadelnd auf andere zeigt, auf den zeigen drei Finger zurück! Wir müssen erkennen, was wir gemeinsam schaffen können und zu schaffen haben. Wer sich ständig rein wäscht, der meint, nichts tun zu brauchen. Wir machen Mist - nicht "das Böse", nicht "der Gottlose" - WIR! Weil wir nicht wissen, wie das alles geschieht, und weil wir oft auch zu bequem dazu sind, dieses "Wie?" zu ergründen und oft selbst als gesicherte Erkenntnis nicht gerne in unser Bewusstsein lassen... Den Buhmann niederzubrüllen ist einfacher und scheint uns auch kurzfristig zu befriedigen, aber das bessert die Zukunft nicht! Aber wenn wir auf dem Realboden dieser Mangelerkenntnis stehen, und immer wieder von ihm ausgehen, dann haben wir schon mal eine gute Grundvoraussetzung dafür geschaffen, eine Welt der Gerechtigkeit, Rücksichtnahme, Chancengleichkeit, Liebe, Solidarität und der Geschwisterlichkeit zu schaffen, die das Verbrechen irgendwann mal zu einer vergangenen Epoche der Vorgeschichte der Menschheit machen wird. Das ist eine Realvision, die wir in unseren Herzen und in unsere tägliche Arbeit tragen sollten. Sie ist das große Kulturziel, das schon in die Anfänge der Menschheit geschrieben ist und irgendwann auch Wirklichkeit wird. Es ist der große paradiesische, kommunistische Menschheitstraum! Der aber nicht erbetet und auch nicht von oben erzwungen - sondern nur aus dem Quell der Liebe und der Nächstenliebe auf dem Pfad der ERKENNTNIS und seiner VERGEGENSTÄNDLICHUNG erarbeitet werden kann!
Das war eine kurze Basisabhandlung zur Moral der Strafe, die human ist, weil sie Menschen in ihrer Eigenverantwortung für die Moral ersonnen.
Die Gottesstrafe ist etwas grobschlächtiger gestaltet. Sie ist auch nicht human. Weil sie nicht für sondern gegen Menschen ersonnen ist. Und sie hat auch nicht das, was zu viele immer noch als die Gottesgabe per se wahrnehmen wollen: MORAL...
Nun hat das Christentum ja einen Vorteil in seiner Lehre: Die Jesus-Rosinen... Ich greife mal eine heraus, die sehr gut zu diesem Thema hier passt. "Jeder trage des Anderen Last!" Hat jemand Lust dazu, die Last eines Kinderschänders, eines Bankräubers oder eines Nazi-Verbrechers zu tragen? Wenn wir von der Determiniertheit der Dinge und Begebenheiten ausgehen, dann wissen wir, dass es nichts mit der Großzügigkeit eines Gutmenschen zu tun hat, "die Last der Anderen zu tragen", sondern es macht SINN, dies zu tun - weil Schuld letztlich nicht individuell verursacht ist! Wir müssen diese Schuldvorstellung verlassen - und die Verantwortung für individuelle Vergehen gemeinsam tragen - wir müssen aus den geschehenen Verbrechen gemeinsam Schlüsse ziehen - weil die Verbrechen Einzelner uns alle, als Gemeinschaft "schuldig" machen. Aus dieser Einsicht können wir schrittweise immer besser Präventionen schaffen - für eine bessere Welt!
Wie sehr kollidiert dieser Jesus-Satz aber z.B. mit der "Sünde", der "Erbsünde", dem Schwulenhass Paulus' und den so göttlichen, apokalyptischen Reitern usf.? Wie sehr mit der Theorie vom Schulderlass durch den Glauben an die Vergöttlichung des Menschensohnes? Wer auf dieser Glaubensschiene fährt, wird die Jesus-Worte nicht so begreifen, wie das ein vom Gottesglauben Gereinigter tut... Für den Gläubigen ist Gott der Handlungssinn und nicht irgendein profanes, weltliches, gesellschaftliches Handlungsziel... Hat Paulus Jesus begriffen? Haben die Christen Jesus begriffen? Begegnet mal Jesus mit den Waffen des VERSTANDES, die ERKENNTIS bringen - und nicht mit eurem GLAUBEN, der den Verstand entwaffnet. Dann könnt ihr - auch aus manchem Jesus-Wort - die richtigen Handlungsanweisungen ziehen. Ihr werdet fühlen, was "richtig" ist. Die Vergöttlichung Jesus' hat ihn von unserer Wirklichkeit entrückt. Die Christen haben die Wirksamkeit seiner Worte zerstört. Indem sie seine menschliche Realität zerstört haben!
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1) Siehe die
"Determinismus"-Artikel (Die determinierte Gegenwart / Zukunft)
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